Ein Vorwurf ist noch kein Urteil. Entscheidend ist, was in den ersten Tagen geschieht — und was besser nicht gesagt wird.
Schweigen. Und anrufen. Wenn Sie eine Vorladung erhalten, Besuch von der Polizei bekommen oder erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, gibt es genau eine richtige erste Reaktion: keine Angaben zur Sache — und einen Anruf hier.
Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern. Das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Eine Aussage dagegen kann Ihnen dauerhaft schaden, auch wenn Sie sie in bester Absicht machen. Der verbreitetste Fehler ist nicht die Lüge, sondern der Versuch, die Sache am Küchentisch aufzuklären. Was dort gesagt wird, steht später in der Akte.
Verteidigung ohne Aktenkenntnis ist Raten. Als Verteidiger haben wir Anspruch auf Akteneinsicht — Sie selbst haben ihn in diesem Umfang nicht. Erst wenn wir wissen, was der Ermittlungsbehörde tatsächlich vorliegt, lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist, ob Sie schweigend besser aufgehoben sind, und wo der Fall angreifbar ist.
Deshalb ist die frühe Mandatierung im Strafrecht wichtiger als in jedem anderen Rechtsgebiet. Das Ermittlungsverfahren ist die Phase, in der ein Verfahren noch geräuschlos enden kann. Ist erst angeklagt, ist dieser Weg meist verbaut.
Nicht jedes Verfahren muss vor Gericht entschieden werden. Bei geringer Schuld kommt eine Einstellung in Betracht — ohne Auflage oder gegen eine Geldauflage. Beides bedeutet: keine Verurteilung, kein Eintrag im Führungszeugnis.
Das ist in vielen Fällen das beste erreichbare Ergebnis, und es ist oft erreichbar. Es setzt allerdings voraus, dass jemand es rechtzeitig und mit der richtigen Begründung anregt.
Ein Strafbefehl kommt per Post und wirkt harmlos. Er ist es nicht: Wird nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich — mit allen Folgen für Führungszeugnis, Beamtenverhältnis, Gewerbeerlaubnis oder Aufenthaltstitel.
Wer einen Strafbefehl erhält, hat zwei Wochen. Danach nicht mehr.
Bei Vorwürfen wie Untreue, Betrug oder Insolvenzverschleppung geht es selten um bestrittene Tatsachen und fast immer um deren rechtliche Bewertung — und um Zahlen. Solche Verfahren sind unterlagenintensiv und dauern lange.
Sie berühren regelmäßig auch die berufliche Existenz, weit über das Strafverfahren hinaus. Wir behalten diese Nebenfolgen von Anfang an im Blick, weil sie für die meisten Mandanten schwerer wiegen als die Strafe selbst.
Bei Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht oder Nötigung im Straßenverkehr steht meist die Fahrerlaubnis im Mittelpunkt — für viele beruflich existenziell. Hier lohnt der genaue Blick auf Messverfahren, Rechtsbelehrungen und Verfahrensabläufe.
Auch im Bußgeldverfahren gilt eine Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Messgeräte, Beschilderung, Fahreridentifizierung, Verjährung — es gibt mehr Ansatzpunkte, als der Anhörungsbogen vermuten lässt. Bei drohendem Fahrverbot lohnt sich die Prüfung fast immer.
Im Strafrecht rechnen wir in aller Regel auf Grundlage einer Honorarvereinbarung ab, weil die gesetzlichen Gebühren dem tatsächlichen Aufwand einer sorgfältigen Verteidigung selten entsprechen. Was auf Sie zukommt, besprechen wir vor Mandatsübernahme.
Eine Straf-Rechtsschutzversicherung greift bei Vorsatzvorwürfen häufig erst rückwirkend nach Freispruch — wir sehen in Ihre Police, bevor Sie damit rechnen.
Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welche Regeln in Ihrer Sache gelten, hängt von Umständen ab, die sich erst im Gespräch klären lassen.