Eine Trennung ist selten ein juristisches Ereignis. Sie ist ein persönliches — und wird erst danach zu einem rechtlichen.
Genau darin liegt die Schwierigkeit: In dem Moment, in dem Sie die klarsten Entscheidungen treffen müssten, sind Sie am wenigsten in der Verfassung dazu.
Unsere Aufgabe ist deshalb zweigeteilt. Wir vertreten Ihre Interessen — und wir sortieren mit Ihnen, was überhaupt zu entscheiden ist und in welcher Reihenfolge. Nicht alles muss sofort geregelt werden. Manches sollte aber sehr früh geregelt werden, weil sich sonst Fakten schaffen, die später schwer zu korrigieren sind.
Vor der Scheidung steht in aller Regel das Trennungsjahr. Entscheidend ist dabei nicht das Datum auf einem Schriftstück, sondern die tatsächliche Trennung von Tisch und Bett — die auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung möglich ist, wenn keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfindet. Wann dieses Jahr begonnen hat, wird später oft streitig. Es lohnt sich, den Zeitpunkt früh festzuhalten.
Parallel stellen sich meist drei Fragen gleichzeitig: Wer bleibt in der Wohnung? Wovon leben beide ab jetzt? Und wie geht es mit den Kindern weiter? Diese drei Punkte hängen rechtlich und wirtschaftlich zusammen. Wer sie einzeln verhandelt, verhandelt sich häufig in eine schlechtere Position.
Geschieden wird, wenn die Ehe gescheitert ist. Nach einem Trennungsjahr wird das vermutet, sofern beide die Scheidung wollen; nach drei Jahren unwiderlegbar. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kommt nur in Härtefällen in Betracht — die Hürden dafür sind hoch.
Mit der Scheidung wird von Amts wegen der Versorgungsausgleich durchgeführt: Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden geteilt. Das wird regelmäßig unterschätzt, ist aber für die Altersversorgung oft der wirtschaftlich bedeutendste Punkt des gesamten Verfahrens — bedeutender als der Streit um den Hausrat, der emotional meist mehr Raum einnimmt.
Beim Unterhalt sind drei Ebenen zu unterscheiden, die häufig durcheinandergeraten:
In allen drei Fällen entscheidet die Einkommensermittlung über das Ergebnis. Bei Selbstständigen, bei schwankenden Bezügen, bei Boni oder geldwerten Vorteilen ist genau das der eigentliche Streitpunkt — nicht die Rechenformel. Hier zahlt sich sorgfältige Arbeit an den Zahlen unmittelbar aus.
Ein Hinweis, der oft zu spät kommt: Unterhalt wird grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt geschuldet, ab dem er verlangt wurde. Wer wartet, verliert Monate, die sich nicht nachholen lassen.
Die gemeinsame elterliche Sorge besteht nach der Trennung fort. Sie endet nicht automatisch, und sie wird auch nicht automatisch neu verteilt. Ein Antrag auf Übertragung der Alleinsorge hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn er dem Kindeswohl dient — nicht, wenn er einen Elternkonflikt entscheiden soll.
Beim Umgang gilt: Er ist nicht nur ein Recht des anderen Elternteils, sondern ein Recht des Kindes. Gerichte gehen davon aus, dass Umgang dem Kindeswohl entspricht, solange nichts Konkretes dagegenspricht. Wer den Umgang einschränken will, trägt die Begründungslast — pauschale Vorwürfe reichen dafür nicht.
Unsere Erfahrung: Je länger ein Umgangskonflikt dauert, desto stärker verfestigt er sich, und desto schwerer wird er lösbar. Eine tragfähige Regelung nach acht Wochen ist fast immer besser als eine gerichtlich erzwungene nach acht Monaten.
Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung ausgeglichen, was beide während der Ehe hinzugewonnen haben. Maßgeblich sind Anfangs- und Endvermögen — und damit Stichtage, Bewertungen und Nachweise. Erbschaften und Schenkungen bleiben im Grundsatz außen vor, ihre Wertsteigerung jedoch nicht immer.
Die gemeinsame Immobilie ist regelmäßig der schwierigste Posten. Verkauf, Übernahme durch einen Teil, Vermietung oder Teilungsversteigerung führen zu sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Ergebnissen — und die Bank redet mit. Aus einer früheren Tätigkeit in der Immobilienbranche bringen wir hier eine Perspektive mit, die über die rein juristische Bewertung hinausgeht.
Bei häuslicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung greift das Gewaltschutzgesetz. Wohnungszuweisung, Näherungs- und Kontaktverbote lassen sich im Wege der einstweiligen Anordnung binnen kurzer Zeit erwirken — in dringenden Fällen ohne vorherige Anhörung der Gegenseite.
In akuter Gefahr wählen Sie zuerst die 110. Wenn Sie sich oder Ihre Kinder gefährdet sehen, rufen Sie danach hier an, bevor Sie eine E-Mail schreiben.
Nicht jeder Punkt gehört vor ein Gericht. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Immobilie in einem Zug regeln — schneller, günstiger und mit einem Ergebnis, das beide mitgetragen haben. Das setzt voraus, dass beide Seiten ihre Position realistisch einschätzen. Genau dafür ist das Erstgespräch da.
Wo eine Einigung nicht möglich ist, führen wir das Verfahren mit derselben Konsequenz. Vergleichsbereitschaft ist kein Selbstzweck.
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und bemisst sich am Verfahrenswert — bei Scheidungen im Wesentlichen nach dem Einkommen beider Beteiligten und dem Vermögen. Wir rechnen Ihnen das im Erstgespräch konkret vor, bevor Sie sich entscheiden.
Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüfen wir mit Ihnen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Familiensachen nur selten ab — wir sehen aber in Ihre Police, bevor Sie davon ausgehen.
Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welche Regeln in Ihrer Sache gelten, hängt von Umständen ab, die sich erst im Gespräch klären lassen.