Drei Wochen. Danach ist die Kündigung wirksam — auch wenn sie inhaltlich haltlos war.
Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite. Wer eine Kündigung erhält und nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erhebt, gegen den gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem das Schreiben im Briefkasten liegt — nicht ab dem Tag, an dem Sie es lesen.
Wenn Sie eine Kündigung in der Hand halten, ist der Anruf hier also dringender als das Nachdenken darüber, ob sich das lohnt. Ob es sich lohnt, klären wir im Gespräch — die Frist wartet nicht so lange.
Ob Sie Kündigungsschutz genießen, hängt an zwei Voraussetzungen: Der Betrieb muss regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, und Ihr Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben. Sind beide erfüllt, braucht der Arbeitgeber einen Grund — personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt — und muss ihn im Streitfall beweisen.
Bei betriebsbedingten Kündigungen scheitert es in der Praxis häufig nicht am Grund, sondern an der Sozialauswahl: Der Arbeitgeber muss unter vergleichbaren Beschäftigten diejenigen auswählen, die sozial am wenigsten schutzbedürftig sind. Fehler dabei sind verbreitet und lassen sich angreifen.
Auch ohne Kündigungsschutzgesetz ist eine Kündigung nicht beliebig. Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung, Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung — es gibt mehr Ansatzpunkte, als die meisten vermuten.
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf Abfindung. Eine Abfindung ist der Preis dafür, dass Sie auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verzichten — und dieser Preis richtet sich danach, wie riskant der Prozess für den Arbeitgeber wäre.
Daraus folgt: Ihre Verhandlungsposition entsteht aus der rechtlichen Stärke Ihrer Klage, nicht aus dem Bedürfnis nach einer Abfindung. Die Faustformel eines halben Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr ist ein Orientierungswert, kein Anspruch. Nach oben und nach unten ist erheblicher Spielraum.
Ein Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das kann sinnvoll sein. Es kann Sie aber eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld kosten, weil Sie an der Beendigung mitgewirkt haben — und in dieser Zeit erhalten Sie kein Geld.
Unterschreiben Sie nichts im Personalgespräch. Nehmen Sie das Papier mit. Ein Nachmittag Bedenkzeit kostet nichts, eine vorschnelle Unterschrift mehrere Monatsgehälter.
Eine Abmahnung ist die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie muss den Vorwurf konkret benennen; pauschale Rügen sind angreifbar. Sie können Gegendarstellung verlangen oder Entfernung aus der Personalakte — welcher Weg klüger ist, hängt davon ab, ob Sie bleiben wollen.
Beim Arbeitszeugnis haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes, dem beruflichen Fortkommen dienliches Zeugnis. Die Zeugnissprache ist codiert; Formulierungen, die freundlich klingen, können das Gegenteil bedeuten. Wir lesen Zeugnisse gegen, bevor Sie sie akzeptieren.
Bei Boni, Provisionen und Zielvereinbarungen entscheidet fast immer die Vertragsklausel. Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte sind häufig unwirksam formuliert — und dann besteht der Anspruch trotzdem. Das lohnt eine Prüfung, gerade bei Führungskräften.
Ein Wettbewerbsverbot nach Ende des Arbeitsverhältnisses ist nur verbindlich, wenn dafür eine Karenzentschädigung zugesagt ist — mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen Bezüge, für die Dauer des Verbots. Fehlt sie, ist das Verbot regelmäßig unverbindlich. Wer das nicht weiß, hält sich unter Umständen jahrelang grundlos vom Markt fern.
Wir beraten auch die andere Seite: bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Trennungsprozessen, die nicht vor Gericht enden sollen, bei Abmahnungen, die halten, und bei Aufhebungsverträgen, die später nicht angegriffen werden. Ein Mandat auf beiden Seiten desselben Falls ist selbstverständlich ausgeschlossen.
Vergütung nach RVG, berechnet aus dem Streitwert — im Kündigungsschutzverfahren regelmäßig drei Bruttomonatsgehälter. Eine Besonderheit des Arbeitsrechts: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt.
Rechtsschutzversicherungen decken Arbeitsrecht häufig ab — wir prüfen Ihre Police und übernehmen die Deckungsanfrage.
Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welche Regeln in Ihrer Sache gelten, hängt von Umständen ab, die sich erst im Gespräch klären lassen.